Ratgeber · Brandschutz

Brandschutz im Dachgeschoss: Was BauO NRW 2026 von Ihnen verlangt

Ein ausgebautes Dachgeschoss bringt brandschutztechnisch besondere Anforderungen mit sich. Feuerhemmende Trennung, Rauchwarnmelder, Fluchtwege – was Sie wissen müssen, welche Nachweise das Bauordnungsamt verlangt und welche typischen Fehler Bauherren machen.

  • BauO NRW 2026
  • Brandschutz-Nachweis
  • Feuerhemmung F30/F60
  • Praxisbeispiele

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Warum Brandschutz im Dachgeschoss so wichtig ist

Das Dachgeschoss ist im Brandfall besonders gefährdet: Aufsteigender Rauch sammelt sich zuerst unter der Dachschräge, die Brandlast ist durch Dämmung, Holzverkleidung und Mobiliar oft hoch, der einzige Fluchtweg ist häufig die Bodentreppe. Umso wichtiger sind die brandschutztechnischen Anforderungen der NRW-Bauordnung.

Die wichtigsten Regeln finden sich in der BauO NRW 2024 (mit GEG-Novelle 2024) und in den ergänzenden technischen Baubestimmungen (VV TB NRW). Hier die Anforderungen, die bei einem Dachgeschossausbau typischerweise greifen.

Die fünf zentralen Brandschutz-Anforderungen

① Feuerhemmende Trennung (F30) zum Treppenhaus

Die Wände und Decken zwischen dem neuen Wohnraum im Dachgeschoss und dem gemeinsamen Treppenhaus müssen mindestens feuerhemmend (F30) sein. Konkret bedeutet das: Gipskartonbeplankung (2 × 12,5 mm) auf einer Metall- oder Holzunterkonstruktion, Mineralwolldämmung im Wandhohlraum, feuerhemmende Türen zum Treppenhaus (T30-RS oder T30).

② Rauchwarnmelder in allen Aufenthaltsräumen

In NRW sind Rauchwarnmelder nach § 49 BauO NRW in allen Aufenthaltsräumen (Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmer) und in Fluchtwegen (Flure, Treppenhaus) Pflicht. Die Montage muss an der Decke, mittig im Raum, mindestens 50 cm von Wänden und Leuchten entfernt erfolgen.

Empfehlung: Vernetzte Funk-Rauchwarnmelder (z. B. von Hekatron, Ei Electronics, ABUS). Kosten ca. 30–50 € pro Stück.

③ Zweiter Fluchtweg bei Aufenthaltsräumen im Dachgeschoss

Aufenthaltsräume im Dachgeschoss brauchen nach § 35 BauO NRW einen zweiten Fluchtweg, wenn sie nicht ebenerdig liegen. Das ist in der Regel erfüllt durch:

  • Zweites Fenster (mind. 90 × 120 cm, Brüstungshöhe max. 1,2 m), das als Fluchtfenster dient
  • Zweite Treppe – bei größeren Wohneinheiten
  • Rettungsgerät der Feuerwehr (Drehleiter) – in Duisburg durch die Berufsfeuerwehr abgedeckt, sofern das Gebäude erreichbar ist

④ Brandwände bei Reihenhäusern

Bei Reihenhäusern (typisch für Buchholz, Hamborn, Rheinhausen, Walsum) ist die Brandwand zwischen den Reihenhäusern von besonderer Bedeutung. Sie muss bei einem Dachgeschossausbau bis unter die Dachhaut hochgeführt werden – oft ist das im Bestand nicht der Fall und muss ertüchtigt werden.

⑤ Dämmstoff-Brandschutz

Die Dämmung im Dachgeschoss muss nicht brennbar (Baustoffklasse A1/A2) oder schwer entflammbar (B1) sein, je nach Einbausituation. Mineralwolle ist A1/A2 – immer zugelassen. Holzfaser ist B2 (normal entflammbar) – mit zusätzlichen Brandschutzmaßnahmen verwendbar. PIR ist B1 – in den meisten Fällen unkritisch.

Welche Nachweise verlangt das Bauordnungsamt?

Bei einem genehmigungspflichtigen Dachgeschossausbau in NRW verlangt das Bauordnungsamt Duisburg folgende Brandschutz-Nachweise:

1. Brandschutznachweis im Bauantrag

Der Brandschutz wird im Bauantrag in Form von bautechnischen Nachweisen dokumentiert. Bei einfachen Vorhaben (1–2 Wohnungen, 1–2 Geschosse) kann der Architekt den Nachweis selbst führen. Bei größeren oder komplexeren Vorhaben brauchen Sie einen Brandschutzplaner (in der Regel ein Architekt oder Bauingenieur mit entsprechender Qualifikation, eingetragen in der NRW-Liste der Sachkundigen).

2. Detailnachweise für F30-Bauteile

Für jede feuerhemmende Wand und Decke brauchen Sie einen Detailnachweis nach DIN 4102-4 oder DIN EN 1992-1-2 (Eurocode). Der Nachweis wird in der Regel über die allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (abP) der Hersteller erbracht (z. B. Knauf, Rigips, Promat).

3. Brandschutzkonzept bei Sonderbauten

Bei größeren Vorhaben (z. B. Aufstockung mit mehreren Wohneinheiten, Mehrfamilienhaus-Ausbau) brauchen Sie ein vollständiges Brandschutzkonzept nach § 9 BauO NRW. Dieses wird von einem Brandschutzplaner erstellt und muss vom Bauordnungsamt genehmigt werden.

Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  1. Fehlende Rauchwarnmelder. In NRW Pflicht, wird aber häufig vergessen. Nachrüstung kostet 200–400 €, eine nachträgliche Anordnung kostet Nerven und ggf. Bußgeld.
  2. Holzverkleidung statt Gipskarton. Offene Holzverkleidung im Treppenhausbereich ist nicht zulässig. Auch dekorative Holz-Paneele brauchen eine brandschutztechnische Bewertung.
  3. Fehlender zweiter Fluchtweg. Ein einziges Dachflächenfenster als einziger „Fluchtweg" reicht nicht – die Feuerwehr kann im Notfall nicht jedes Dachgeschoss erreichen.
  4. Brandwand-Lücke bei Reihenhäusern. Wenn die Brandwand im Bestand nicht bis unter die Dachhaut reicht, muss sie ertüchtigt werden. Häufig vergessen, hoher Nachrüstaufwand.
  5. Falsche Dämmstoffe im sensiblen Bereich. Billige Polystyrol-Hartschaumplatten (B1) sind im Dachgeschoss an bestimmte Einbausituationen gebunden – nicht überall zulässig.
  6. Keine Abstimmung mit dem Brandschutzplaner. Wer ohne Abstimmung baut, riskiert teure Nachbesserungen oder im schlimmsten Fall die Stilllegung der Wohnung.

Brandschutz und BAFA: gibt es Konflikte?

Grundsätzlich nein. Die BAFA fordert die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften – das schließt Brandschutz ein. Förderfähig sind die Kosten, die für die fachgerechte Umsetzung erforderlich sind. Wer bei der Dämmung „an der falschen Stelle" spart, riskiert sowohl die Förderung als auch den Versicherungsschutz.

Tipp: Lassen Sie Brandschutz und energetische Sanierung von Anfang an gemeinsam planen. Wir koordinieren Brandschutzplaner, Energieeffizienz-Experten und Architekt – und Sie haben nur einen Ansprechpartner.

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